Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden/Lieferanten und der BAUER concept GmbH.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde/Lieferant unser Angebot/Auftrag vorbehaltlos annimmt oder ihm unsere/seine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung der Leistung beginnen. Erteilen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

III. Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflicht des Kunden/Lieferanten

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorgaben erbringen.

Für Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen des Kunden als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir keinen Ersatz. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Kunden erfolgt auf seine Kosten und Gefahr, der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.

Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit unter Berücksichtigung der jeweiligen Unstände des Einzelfalls kein Anlass besteht bzw. der Auftrag dieses ausdrücklich umfasst.

Soweit zur Durchführung unserer Leistung ein- oder mehrmalige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen.

Wir haben das Recht, die uns obliegenden Leistungen durch ein von uns sorgfältig ausgesuchten, uns geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.

IV. Fristen und Termine

Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzellfall ausdrücklich verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden; dies muss schriftlich erfolgen. In Terminverzug geraten wir erst, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erledigung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeten Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang.

Etwaige Ansprüche des Kunden auf Verzugsschaden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,4 v. H. maximal auf 4 % des betreffenden Auftragswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der BAUER concept GmbH bzw. deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

Auftragsänderungen oder die nicht fristgerechte Erbringung von Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen.

Wird von uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe usw.), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Fall unseres Vertragsrücktrittes hierfür bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

V. Abnahme

Soweit unsere Leistung der Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen können wir auch Teilabnahmen verlangen.

Gelieferte Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach deren Zugang in schriftlicher Form ausdrücklich und unter konkreter Beschreibung einzelner Mängel schriftlich Vorbehalte erhebt. Erweist sich ein Vorbehalt des Kunden als unberechtigt, fallen ihm die entstandenen Mehrkosten zur Last.

VI. Mängel- Schadensersatzansprüche und Rücktritt

Sollten wir eine mängelbehaftete Leistung erbracht haben, hat uns der Kunde Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben. Soweit die gelieferten Produkte oder Leistungen mit Mängeln behaftet sind, ist BAUER concept GmbH nach ihrer Wahl gegenüber Unternehmen berechtigt, den Mangel je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch eine Ersatzlieferung oder eine Fehlerbeseitigung zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; Rücktritts- und Schadensersatzansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit nur unerheblich ist.

BAUER concept GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet BAUER concept GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist dabei auf den unmittelbaren, vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für mittelbaren Schaden (z.B. Folgeschäden, Stillstandszeiten, entgangener Gewinn)haftet BAUER concept GmbH dabei nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Pflichtverletzungen verjähren gegenüber einem Unternehmen nach einem Jahr, ab Übergabe des Produkts bzw. Vornahme der Leistung. Dies gilt nicht bei Personenschäden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Arglist oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften

Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten für die vertragliche und die außervertragliche Haftung. Sie gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter von BAUER concept GmbH.

VII. Preise und Zahlungen

Maßgeblich ist der von uns genannte, ansonsten der von uns für die betreffende Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zu dem die jeweilige Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – zugerechnet wird. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden veranschlagten Betrag um mehr als 10 % überschreiten werden, werden wir ihm dies mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall analog § 649 BGB zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen ab.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis fristgerecht zu zahlen.

VIII. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und BAUER concept GmbH gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort ist Meldorf. Ist der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder handelt er als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, so ist als Gerichtsstand Meldorf vereinbart.

IX. Abwerbungsklausel

Der Auftraggeber/Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abwerbung von Mitarbeitern der BAUER concept GmbH zu unterlassen. Für jede Zuwiderhandlung wird unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in der Höhe von EURO 25.000,-- pro abgeworbene Person vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abwerbung von Kunden der BAUER concept GmbH zu unterlassen. Für jede Zuwiderhandlung wird unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in der Höhe von
EURO 50.000,-- pro abgeworbenen Kunden vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.

X. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen, auch wenn sie nicht als vertraulich bezeichnet sind, vor Dritten geheim zu halten. Die Vertragspartner dürfen einander überlassene Informationen, nur zum Zwecke der sich aus diesem Vertrag ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen verwenden.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz besteht auch nachvertraglich.

XI. Rechtsübertragung

BAUER concept GmbH kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auch auf qualifizierte Dritte übertragen.
Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von BAUER concept GmbH berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.

XII. Eigentumsvorbehalt

BAUER concept GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten und Leistungen bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstandenen Forderungen - gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund - vor.

XIII. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von BAUER concept GmbH gebunden. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

Nebenabreden bestehen nicht.

Brunsbüttel, Stand 2009

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